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   AG Dresden, 14.12.2011 - 141 C 6282/11   

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AG Dresden, 14.12.2011 - 141 C 6282/11 (https://dejure.org/2011,79066)
AG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2011 - 141 C 6282/11 (https://dejure.org/2011,79066)
AG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 141 C 6282/11 (https://dejure.org/2011,79066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung

    Auszug aus AG Dresden, 14.12.2011 - 141 C 6282/11
    Zwar kann bei einer Klauselkontrolle ausnahmsweise eine Bestimmung, die mehrere sachliche, nur formal verbundene Regelungen enthält und sich aus ihrem Wortlaut heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich und gegenständlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, durch Streichung des unzulässigen Teils ("blue-pencil-test") mit ihrem zulässigen Teil aufrecht erhalten werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010, 9 U 41/10, zitiert nach juris, Tn. 43 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 18.05.1990 - 21 S 354/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer überraschenden Klausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus AG Dresden, 14.12.2011 - 141 C 6282/11
    Eine derart weit gehende Haftung benachteiligt den Mieter nicht nur unangemessen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1990, 21 S 354/89, WuM 1990, 336), sondern verstößt auch gegen die gesetzliche Wertung des § 551 BGB.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2019 - L 8 SO 163/19
    Einem Anspruch auf höhere Leistungen steht auch nicht unbedingt entgegen, dass die mietvertragliche Regelung über die Versicherungspflicht (§ 13a) nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als allgemeine Geschäftsbedingung einer Inhaltskontrolle nach §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB nicht standhält und daher unwirksam ist (vgl. etwa AG Dresden, Urteil vom 14.12.2011 - 141 C 6282/11 - juris Rn. 10 m.w.N. und die vom SG bereits zitierte Entscheidung des LG Berlin vom 16.9.1992 - 26 O 179/92 - juris Rn. 38).
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